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Mitglieder

Mitglieder können alle werden, die in einem festen Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Fachstelle in den Bereichen Denkmalpflege oder Kulturgütererhaltung arbeiten. Über die Aufnahme von Mitgliedern, die nicht in einem solchen Anstellungsverhältnis stehen, entscheidet der Vorstand. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 1.–. Der Verein kann auf die Erhebung der Mitgliederbeiträge verzichten. Die Mitglieder sind verpflichtet, Adressänderungen dem Vorstand mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft erlischt nicht im Falle von Arbeitslosigkeit oder Pensionierung. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Austritt dem Vorstand schriftlich mitteilt, nicht mehr in einem festen Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Fachstelle steht oder vom Vorstand nicht mehr erreicht werden kann. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

(Auszug aus den Statuten)

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