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Mediation in der Denkmalpflege

Konfliktsituationen sind nicht selten bei der denkmalpflegerischen Arbeit. Die Behördenvertreter und -vertreterinnen im Denkmalpflegebereich haben den gesetzlichen Auftrag, das gebaute kulturelle Erbe zu erhalten. In der Ausführung dieses Auftrags kann es geschehen, dass sie sich gegen private, wirtschaftliche oder politische Interessen der entsprechenden Vertreter positionieren müssen. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert.

Wie kann die Mediation gewinnbringend für die Denkmalpflege genutzt werden? Grundsätzlich bieten sich Mediationsprozesse für die klassischen Denkmalpflegeaufgaben an, wie zum Beispiel Inventarerstellungen, Unterschutzstellungsverfahren, Umbauten und städtebauliche Planungsprozesse, in welche die Denkmalpflege involviert ist. Massgebend für den Einsatz der Mediation ist die jeweilige kantonale Natur- und Heimatschutzgesetzgebung. Darin wird der Spielraum für die Beteiligten vorgegeben und der Wirkungsbereich definiert. Aufbauend auf den entsprechenden Rechtsgrundlagen können die Behörden eine generelle Form des Umgangs mit der Bevölkerung ? eher bilateral und partizipativ oder aber einseitig ? festlegen. Grundsätzlich geht es um die Umsetzung der übergeordneten, öffentlichen Interessen über die individuellen Interessen und um die Frage, in welcher Form diese Aufgabe erfüllt werden kann, so dass für alle Beteiligten und auch für das Objekt zufriedenstellende Ergebnisse erreicht werden können.

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