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Die Faro-Konvention und die Schweiz

Ende Oktober 2017 hat der Bundesrat entschieden, den politischen Prozess anzustossen, der zur Ratifizierung des «Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft» (Konvention von Faro) durch die Schweiz führen soll.

Die Konvention von Faro hält fest, dass das Kulturerbe zu erhalten ist, weil es Aufgaben erfüllt, die für das Leben der einzelnen Menschen und für die Gesellschaft als Ganzes existenziell wichtig sind. Die Vertragsstaaten werden dazu angehalten, die kulturelle Vielfalt zu fördern und den Zugang der Bevölkerung zum Kulturerbe sowie die Teilhabe daran zu verbessern, um so das Potenzial des Kulturerbes auszuschöpfen. Auf gesetzgeberischer und politischer Ebene ist das für die Schweiz nichts Neues. Die Forderungen finden sich im Bundesgesetz vom 11. Dezember 2009 über die Kulturförderung sowie in der Kulturbotschaft 2016?2020. Eine Ratifizierung der Konvention bliebe somit für die Schweiz ohne direkte finanzielle oder juristische Folgen

Hingegen führte sie zu einer subtilen aber nicht minder bedeutenden Verschiebung der Perspektive: weg von den Gegenständen, hin zu den Menschen. Das Abkommen würde die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen für eine ganzheitliche, nationale Kulturerbepolitik stärken. Eine Herausforderung wäre es dennoch ? für die gesamte Gesellschaft: Die Fachpersonen in der Kulturpflege müssen ihr Tun auf den neuen Ansatz hin ausrichten; auf der Ebene der Politik ist den gesellschaftlichen Aspekten des kulturellen Erbes verstärkt Rechnung zu tragen, indem der Fokus weg von dessen Kosten und hin zu seinem Wert gerichtet wird; und schliesslich muss die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Kulturerbe vermittelt und von der Gesellschaft auch wahrgenommen werden. Dies ist ein Generationenprozess.

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