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Gedächtnis zwischen Erinnerungspolitik, Kultur- und Ressourcenbewirtschaftung

Jede Erinnerung ist Ergebnis einer je eigenen «Erinnerungspolitik», angepasst an die Bedürfnisse der Erinnernden zum Zeitpunkt des Erinnerns, folglich relativ abgelöst von dem der Erinnerung zugrundeliegenden Moment. Es darf angenommen werden, dass die Konstruktion kollektiver Erinnerung ähnlich erfolgt. Ist Erinnerung Kulturgut oder Ressource ? oder beides?

Archivische Überlieferungsbildung als Beitrag zu einem gesellschaftlichen Gedächtnis ist immer gegenwartsgeprägt: Wir überliefern, was uns heute (für die Zukunft) wichtig erscheint. Ziel ist, die Verantwortlichkeit und Rechenschaftsfähigkeit der Akteure zu gewährleisten, so dass beispielsweise die Schweizerische Eidgenossenschaft über juristische Fristen hinaus auch ihre politisch-historische Verantwortung wahrnehmen kann. Archive schaffen somit die Bedingungen der Möglichkeit künftiger Erkenntnis. Archivgut ist in diesem Sinne eine Ressource.

In der archivischen Überlieferung sind Wissen und Gegenwissen enthalten. Akteure hinterlassen in ihm ihre Spuren. Gleichzeitig finden sich im Archivgut auch Spuren der Handlungsunterworfenen. Archivgut liefert nicht nur Bilder der Vergangenheit, sondern ermöglicht gleichzeitig auch deren kritische Infragestellung. Es stiftet damit staatspolitisch-demokratischen Nutzen. Archive orientieren sich am autonomen, mündigen Subjekt, das sich der Mühe eigener Meinungsbildung unterzieht. Was Archive bewahren, ist Rohstoff. Dieser muss und will bearbeitet werden. Somit handeln Archive mit Ressourcen, die in einem erweiterten Sinne kulturell ? weil staatspolitisch ? bedeutsam sind.

Bild: Schweizerisches Bundesarchiv

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