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Bauen ausserhalb der Bauzonen: ein Blick aus denkmalpflegerischer Warte

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die bevorstehende Revision des Raumplanungsgesetztes Auswirkungen auf den historischen Gebäudebestand und die traditionelle Kulturlandschaft haben wird. Aufgrund des landwirtschaftlichen Strukturwandels werden viele Bauernhäuser in den nächsten Jahren ihren «landwirtschaftlichen Status» verlieren. Bis anhin durften solche Bauten nur beschränkt um- und ausgebaut werden, ein vollständiger Ersatz war ausgeschlossen. Hier wurde nun eine Lockerung beschlossen. Es ist darum anzunehmen, dass damit der Druck auch auf geschützte, vornehmlich aber auf erhaltenswerte Bauernhäuser steigen wird. Wenn dazu nicht parallel greifende Schutzinventare vorliegen, dürfte in den nächsten Jahren ein Grossteil der umgenutzten Bauernhäuser und damit ein wertvoller baukultureller Schatz durch Neubauten ersetzt werden.

Der Gesetzgeber spricht zwar im Begleittext zur Gesetzesrevision von einschränkenden Bestimmungen, diese zielen aber nicht auf eine Erhaltung baukulturell bedeutender Bausubstanz ab, sondern beziehen sich fast ausschliesslich auf eine Bewahrung des Landschaftsbildes. Gerade in Gebieten mit typischer Streusiedlung spielt der enge strukturelle und räumliche Bezug zu den Ökonomiebauten und zur bewirtschafteten Landfläche eine wichtige Rolle. Diese Bezüge gehen mit einer neuen, reinen Wohnnutzung verloren, dafür stehen andere Ansprüche, wie bequeme Verkehrserschliessung oder optimierte Volumen im Vordergrund. Diese Wünsche dürften das Landschaftsbild aber wesentlich stärker beeinträchtigen als der vom Gesetzgeber befürchtete Verlust der identischen Bauweise.

Bild: Foto N. Ledergerber, St. Gallen

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